Satzung der Unix-AG

Stand 26.10.2000

Ziele der Unix-AG

Den Mitgliedern der AG soll die Möglichkeit gegeben werden, sich im Bereich der modernen Kommunikations- und Informationssysteme fortzubilden.

Weitere Ziele sind:

  • Vertiefter Einblick in die Systemadministration und die Benutzung von UNIX-Rechnern
  • Ausbau des Informationsaustausches mit europäischen und aussereuropäischen Universitäten
  • Erarbeitung von Vorträgen zu den obengenannten Themenbereichen

Die Unix-AG organisiert ihre Aktivitäten selbstverantwortlich; sie ist bestrebt, dass diese der Allgemeinheit zugute kommen.

Im folgenden werden die Beziehungen der AG nach aussen sowie ihre interne Organisation dargestellt.

Außenbeziehungen

Nach außen, insbesondere gegenüber der Universität und dem RHRK, wird die AG vertreten durch einen Sprecher und die Administratoren. Beide Funktionen können nicht von einer Person gleichzeitig ausgeübt werden. Außerdem hat die AG einen Betreuer, der sie berät und sie bei ihrer Arbeit unterstützt, insbesondere bei deren Koordinierung mit dem RHRK und der Universität. Er verwaltet die Finanzmittel der AG.

Es gilt folgende Aufgabenverteilung:

  • Für den Betrieb der Rechner der AG im Netz sowie für die Nutzung der Räume, in denen die Rechner stehen und die AG ihre Treffen abhält, sind die Administratoren zuständig und verantwortlich.
  • Die Mittel werden entsprechend den Beschlüssen der AG verwandt. Ein entsprechender Beschluß wird dem Betreuer mit Unterschrift des Sprechers und eines Administrators mitgeteilt.
  • Den Beschluß zur Wahl der Administratoren vertritt der Sprecher gegenüber dem Betreuer. Der Sprecher führt auch die Gespräche, falls eine Beschäftigung eines Administrators aufgrund schwerwiegender Einwände abgelehnt wird.

Interne Organisation

Bezüglich der Mitgliedschaft und der Organisation der Aktivitäten der AG gelten die folgenden Bestimmungen.

Mitgliedschaft

Mitglied in der Unix-AG kann jeder Angehörige der Universität Kaiserslautern werden sowie weitere Personen nach Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder der AG. Die Mitgliedschaft beginnt, nachdem die für die Aufnahme ins Mitgliederverzeichnis notwendigen Angaben gemacht sowie die Anerkennung dieser Satzung durch Unterschrift bestätigt wurde. Das neue Mitglied erhält daraufhin auf Wunsch nach Anerkennung der Regeln zur Rechnerbenutzung ein Rechnerbenutzerkennzeichen (User-ID).
Die AG kann eine Höchstzahl von Mitgliedern festlegen, ab der keine weiteren Personen mehr Mitglied in der AG werden können.

Status eines Mitglieds

Ein Mitglied kann folgenden Status in der AG haben:

  • Es ist “aktives Mitglied”, wenn es an der Arbeit der AG teilnimmt und in einer Projektgruppe mitarbeitet.
  • Es ist “ruhendes Mitglied”, wenn es auf drei aufeinanderfolgenden Sitzungen unentschuldigt gefehlt hat. Die ruhende Mitgliedschaft dauert maximal ein halbes Jahr.
  • Es ist “passives Mitglied”, wenn es seine Mitgliedschaft aufgrund eigener Erklärung für eine bestimmte Zeit ruhen lässt.
  • Es ist “assoziiertes Mitglied”, wenn es dies auf einer AG-Sitzung beantragt hat und dem Antrag mit einfacher Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen) zugestimmt wurde.

Ruhende, passive und assoziierte Mitglieder haben kein Stimmrecht bei Entscheidungen der AG.

Assoziierte Mitgliedschaft

Ein assoziiertes Mitglied kann, muss aber nicht aktiv an der Arbeit der AG teilnehmen. Es behält nach Verlassen der Universität seine User-ID auf den Arbeitsrechnern der AG mit der Auflage, seinen Resourcenverbrauch an das Ausmaß seiner Mitarbeit anzupassen. Bei Missbrauch des Accounts oder der Resourcen kann die assoziierte Mitgliedschaft mit einfacher Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen) auf einer AG-Sitzung bei Angabe der Begründung aufgelöst werden.

Ende der Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft endet, wenn die Voraussetzungen dafür entsprechend dieser Satzung entfallen oder aufgrund einer entsprechenden schriftlichen Erklärung eines Mitglieds. Sie endet außerdem, wenn ein Mitglied der AG die Universität verläßt, ohne assoziiertes Mitglied zu sein.

Verantwortung der Mitglieder

Alle Mitglieder tragen zu einem störungsfreien und verantwortungsvollen Gebrauch der durch die AG benutzten Geräte und Mittel bei und vermeiden eine Beeinträchtigung der Arbeit anderer.

Projekte

Es wird eine Liste aller gerade durch die AG bearbeiteten und eine Liste aller weiteren für die AG vorgeschlagenen Projekte geführt. 'Rechnerbetreuung' und 'Informationssystem' sind ständig bearbeitete Projekte.
Alle Mitglieder, die ein Projekt bearbeiten, bilden eine Projektgruppe. Die Projektgruppen berichten regelmäßig über ihre Arbeit.

Verwendung der Finanzmittel

Über die Verwendung der Finanzmittel entscheidet die AG bei Ausgaben bis zu 500,- DM mit einfacher Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen). Beschlüsse über Ausgaben von mehr als 500,- DM bedürfen der Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder.

Wahlen

Der Sprecher wird von den Mitgliedern der AG nach vorheriger Ankündigung gewählt. Er muß selbst Mitglied der AG sein. Es ist nur eine konstruktive Abwahl des Sprechers, mit der Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, möglich.
Für den Sprecher wird ein Stellvertreter gewählt.Sprecher und Stellvertreter werden für einen unbefristeten Zeitraum gewählt.

Die Administratoren werden von den Mitgliedern der AG nach vorheriger Ankündigung gewählt. Die Administratoren werden jeweils für ein halbes Jahr gewählt. Sie führen ihre Ämter kommissarisch weiter, wenn am Ende ihrer Amtszeit noch keine Nachfolger gewählt sind.

Wird eine Handkasse geführt, wird zu deren Verwaltung ein Kassenführer gewählt.

Aufgaben der Administratoren

Die Administratoren handeln im Sinne und im Interesse der AG. Sie stellen sicher, dass der Betrieb des Netzes und die Arbeit an der Universität durch die AG nicht beeinträchtigt wird und sind verantwortlich für die Absicherung der Rechner gegen Missbrauch. Dementsprechend verwalten sie deren root-Rechte.
Die Administratoren laden zu den Treffen der AG, die während des Semesters regelmässig stattfinden, ein und bereiten sie vor. Sie haben die Pflicht, daran teilzunehmen.

Rechte der Administratoren

Die Administratoren können Mitgliedern, deren Mitgliedschaft ruht, ihre User-ID sperren und Mitgliedern, die gegen diese Satzung oder die Regeln zur Rechnerbenutzung verstoßen, ihre User-ID entziehen. Das betroffene Mitglied kann auf einer der folgenden Sitzungen Einspruch erheben.

Aufgaben des Sprechers

Der Sprecher

  • vertritt gemeinsam mit den Administratoren die Unix-AG nach aussen, insbesondere gegenüber der Universitätsleitung und dem RHRK.
  • verwaltet die Mitgliederliste und notiert den Status einzelner Mitglieder.
  • archiviert und verwaltet die Protokolle der Unix-AG-Sitzungen.

Der Stellvertreter übernimmt die Aufgaben des Sprechers bei Abwesenheit des Sprechers oder dessen Rücktritt.

Der Sprecher oder sein Stellvertreter sollte auf jeder Unix-AG-Sitzung anwesend sein.

Rechte des Sprechers und seines Stellvertreters

Der Sprecher und sein Stellvertreter können von ihrem Amt durch eine Erklärung auf einer Unix-AG-Sitzung zurücktreten.

Der Stellvertreter kann einzelne Aufgaben des Sprechers auf Wunsch des Sprechers übernehmen.

Änderungen

Diese Satzung kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder der Unix-AG geändert werden.

 
organisation/satzung.txt · Last modified: 2006/03/02 12:26 by kldenker