Stand 26.10.2000
Den Mitgliedern der AG soll die Möglichkeit gegeben werden, sich im Bereich der modernen Kommunikations- und Informationssysteme fortzubilden.
Weitere Ziele sind:
Die Unix-AG organisiert ihre Aktivitäten selbstverantwortlich; sie ist bestrebt, dass diese der Allgemeinheit zugute kommen.
Im folgenden werden die Beziehungen der AG nach aussen sowie ihre interne Organisation dargestellt.
Nach außen, insbesondere gegenüber der Universität und dem RHRK, wird die AG vertreten durch einen Sprecher und die Administratoren. Beide Funktionen können nicht von einer Person gleichzeitig ausgeübt werden. Außerdem hat die AG einen Betreuer, der sie berät und sie bei ihrer Arbeit unterstützt, insbesondere bei deren Koordinierung mit dem RHRK und der Universität. Er verwaltet die Finanzmittel der AG.
Es gilt folgende Aufgabenverteilung:
Bezüglich der Mitgliedschaft und der Organisation der Aktivitäten der AG gelten die folgenden Bestimmungen.
Mitglied in der Unix-AG kann jeder Angehörige der Universität Kaiserslautern werden sowie weitere Personen nach Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder der AG. Die Mitgliedschaft beginnt, nachdem die für die Aufnahme ins Mitgliederverzeichnis notwendigen Angaben gemacht sowie die Anerkennung dieser Satzung durch Unterschrift bestätigt wurde. Das neue Mitglied erhält daraufhin auf Wunsch nach Anerkennung der Regeln zur Rechnerbenutzung ein Rechnerbenutzerkennzeichen (User-ID).
Die AG kann eine Höchstzahl von Mitgliedern festlegen, ab der keine weiteren Personen mehr Mitglied in der AG werden können.
Ein Mitglied kann folgenden Status in der AG haben:
Ruhende, passive und assoziierte Mitglieder haben kein Stimmrecht bei Entscheidungen der AG.
Ein assoziiertes Mitglied kann, muss aber nicht aktiv an der Arbeit der AG teilnehmen. Es behält nach Verlassen der Universität seine User-ID auf den Arbeitsrechnern der AG mit der Auflage, seinen Resourcenverbrauch an das Ausmaß seiner Mitarbeit anzupassen. Bei Missbrauch des Accounts oder der Resourcen kann die assoziierte Mitgliedschaft mit einfacher Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen) auf einer AG-Sitzung bei Angabe der Begründung aufgelöst werden.
Eine Mitgliedschaft endet, wenn die Voraussetzungen dafür entsprechend dieser Satzung entfallen oder aufgrund einer entsprechenden schriftlichen Erklärung eines Mitglieds. Sie endet außerdem, wenn ein Mitglied der AG die Universität verläßt, ohne assoziiertes Mitglied zu sein.
Alle Mitglieder tragen zu einem störungsfreien und verantwortungsvollen Gebrauch der durch die AG benutzten Geräte und Mittel bei und vermeiden eine Beeinträchtigung der Arbeit anderer.
Es wird eine Liste aller gerade durch die AG bearbeiteten und eine Liste aller weiteren für die AG vorgeschlagenen Projekte geführt. 'Rechnerbetreuung' und 'Informationssystem' sind ständig bearbeitete Projekte.
Alle Mitglieder, die ein Projekt bearbeiten, bilden eine Projektgruppe. Die Projektgruppen berichten regelmäßig über ihre Arbeit.
Über die Verwendung der Finanzmittel entscheidet die AG bei Ausgaben bis zu 500,- DM mit einfacher Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen). Beschlüsse über Ausgaben von mehr als 500,- DM bedürfen der Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder.
Der Sprecher wird von den Mitgliedern der AG nach vorheriger Ankündigung gewählt. Er muß selbst Mitglied der AG sein. Es ist nur eine konstruktive Abwahl des Sprechers, mit der Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, möglich.
Für den Sprecher wird ein Stellvertreter gewählt.Sprecher und Stellvertreter werden für einen unbefristeten Zeitraum gewählt.
Die Administratoren werden von den Mitgliedern der AG nach vorheriger Ankündigung gewählt. Die Administratoren werden jeweils für ein halbes Jahr gewählt. Sie führen ihre Ämter kommissarisch weiter, wenn am Ende ihrer Amtszeit noch keine Nachfolger gewählt sind.
Wird eine Handkasse geführt, wird zu deren Verwaltung ein Kassenführer gewählt.
Die Administratoren handeln im Sinne und im Interesse der AG. Sie stellen sicher, dass der Betrieb des Netzes und die Arbeit an der Universität durch die AG nicht beeinträchtigt wird und sind verantwortlich für die Absicherung der Rechner gegen Missbrauch. Dementsprechend verwalten sie deren root-Rechte.
Die Administratoren laden zu den Treffen der AG, die während des Semesters regelmässig stattfinden, ein und bereiten sie vor. Sie haben die Pflicht, daran teilzunehmen.
Die Administratoren können Mitgliedern, deren Mitgliedschaft ruht, ihre User-ID sperren und Mitgliedern, die gegen diese Satzung oder die Regeln zur Rechnerbenutzung verstoßen, ihre User-ID entziehen. Das betroffene Mitglied kann auf einer der folgenden Sitzungen Einspruch erheben.
Der Sprecher
Der Stellvertreter übernimmt die Aufgaben des Sprechers bei Abwesenheit des Sprechers oder dessen Rücktritt.
Der Sprecher oder sein Stellvertreter sollte auf jeder Unix-AG-Sitzung anwesend sein.
Der Sprecher und sein Stellvertreter können von ihrem Amt durch eine Erklärung auf einer Unix-AG-Sitzung zurücktreten.
Der Stellvertreter kann einzelne Aufgaben des Sprechers auf Wunsch des Sprechers übernehmen.
Diese Satzung kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder der Unix-AG geändert werden.