Wahlordnung fuer die Wahl des Administrationsteams der Unix-AG

Aufgestellt und beschlossen auf Sitzung 10/98 am 6. Maerz 1998

  1. Es werden zwei HiWi-Stellen vom Umfang von 7 Stunden fuer 6 Monate ausgeschrieben, auf die sich zwei Mitglieder der Unix-AG bewerben bzw. vorgeschlagen werden können. Unter allen Bewerbern wird eine personalisierte Verhältniswahl durchgeführt, d. h. jeder Wahlberechtigte hat maximal zwei Stimmen, die er auf unterschiedliche Kandidaten verteilen kann. In diesem Wahlgang sind die beiden Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.
    Die Unix-AG hat zur Zeit keine Finanzmittel, um Hiwi-Stellen auszuschreiben. Die Administratoren erhalten somit derzeit keinen finanziellen Ausgleich für ihre Arbeit.
  2. Falls nur 2 Kandidaten zur Wahl stehen, wird mit dem 2. Wahlgang fortgefahren.
  3. In einem zweiten Wahlgang werden die beiden Kandidaten bestätigt und es wird gleichzeitig über den Finanzantrag zu o. g. Konditionen abgestimmt. Dazu ist die mehr als die Hälfte der aktiven Mitglieder notwendig.
  4. Finden sich nicht genügend Kandidaten, so werden nur so viele Stellen vergeben, wie sich Kandidaten finden; die übrige Stelle bleibt zur baldigen Besetzung weiter vakant. Die nötige Stimmmehrheit unter (2) bleibt davon unberührt.
  5. Gibt es bei der Bestätigungswahl unter (2) keine qualifizierte Mehrheit, so wird die gesamte Wahl von (1) ab wiederholt, d. h. alle Kandidaten sind neu zu wählen. Kommt auch bei einer Wiederholung kein Ergebnis unter (2) zustande, so wird die Wahl vertagt.
  6. Werden aus welchem Grund auch immer keine neuen HiWis gewählt, so führen die bisherigen HiWis die Arbeit kommissarisch fort.
  7. Die Wahl wird nach dieser Wahlordnung durch einen per Konsens zu bestimmenden Wahlleiter durchgeführt, der selbst Wahlhelfer bestimmen darf. Er darf kein Amt in der Unix-AG inne haben und sich nicht zur Wahl stellen.
  8. Personalwahlen werden auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt. In diesem Fall werden Wahlzettel ausgegeben, die im Falle von
    • Personenwahlen mit einem oder mehreren Namen der Kandidaten beschriftet werden sollen. Zulässig ist dabei eine Kombination aus Vor- und/oder Nachnamen, soweit eine Zuordnung eindeutig ist.
    • Bestätigungswahlen mit dem Wort “JA”, “NEIN” oder “ENTHALTUNG” gekennzeichnet werden sollen.

Entscheidend ist, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Dies stellt der Wahlleiter bindend fest. Widerspricht eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder dieser Entscheidung, so ist die Wahl zu wiederholen.

 
organisation/adminwahl.txt · Last modified: 2006/05/30 17:20 by sprecher